boes.org Rechte des Kindes
Die Vertragsstaaten verpflichten sich..
 

 

 

Artikel 42
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Grundsätze und Bestimmungen dieses Übereinkommens durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen.
Vereinten Nationen  

Rechte des Kindes 1-4.
Rechte des Kindes 5-41.
Rechte des Kindes 42-54.

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Kindes Rechte